Gebühren & Kosten

Gebührenordnung gültig seit 01.01.2023

1. Für Teilnahme an Welpenschule und Hundeausbildung oder die Nutzung von Einrichtungen des Vereins ist eine Vereinsmitgliedschaft  erforderlich.

2. Die ersten beiden Unterichtsstunden der Welpenschule oder Hundeausbildung sind frei.

3. Für die Aufnahme in den Verein ist  grundsätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr  in Höhe des halben Jahresbeitrages für Einzelmitglieder zu entrichten. Diese wird zusammen mit Mitgliedsbeitrag  ab dem Aufnahmemonat fällig.Bei Aufnahme ab dem 30.6 eines Jahres wird der Mitgliedsbeitrag für das Aufnahmejahr halbiert.                                              


4. Aufnahme wird in der jeweils nächsten Mitgliederversammlung erteilt, oder abgelehnt (Mitgliederversammlungen können vom Vorstand kurzfristig angesetzt werden auch während Übungsstunden)

5. Jahresbeiträge:                                                                                                                                         Einzelmitglied: 50 ,-€         Familien:  70,- €     Rentner: 30,- €          Rentnerfamilie: 40,- €

Die Beiträge werden jährlich zum 15.01. per SEPA eingezogen. Barzahlung ist leider nicht möglich.  Anteilige Beiträge (siehe 3.) , im jeweiligen Aufnahmehalbjahr zusammen mit der Aufnahmegebühr. Austrittserklärungen müssen bis spätestens 31.12. eines Jahres schriftlich oder per mail beim Vorstand eingegangen sein, sonst endet die Mitgliedschaft im am 31.12. des Folgejahres und er Beitrag wird entsprechend fällig. Eine Rückerstattung von Monatsbeiträgen bei unterjährigem Verlassen des Vereins ist nicht  möglich

6. Für vom Verein geliehene Ausrüstung (z.B. auch Schlösser der Boxen) wird ein Pfandgeld erhoben. Für eine event. private Nutzung des Geländes ist der Obulus in einer sep. Nutzungsvereinbarung geregelt.

Timo Weingarth

(1.Vorsitzender)