Gebührenordnung gültig seit 01.01.2023
1. Für Teilnahme an Welpenschule und Hundeausbildung oder die Nutzung von Einrichtungen des Vereins ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich.
2. Die ersten beiden Unterichtsstunden der Welpenschule oder Hundeausbildung sind frei.
3. Für die Aufnahme in den Verein ist grundsätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des halben Jahresbeitrages für Einzelmitglieder zu entrichten. Diese wird zusammen mit Mitgliedsbeitrag ab dem Aufnahmemonat fällig.Bei Aufnahme ab dem 30.6 eines Jahres wird der Mitgliedsbeitrag für das Aufnahmejahr halbiert.
4. Aufnahme wird in der jeweils nächsten Mitgliederversammlung erteilt, oder abgelehnt (Mitgliederversammlungen können vom Vorstand kurzfristig angesetzt werden auch während Übungsstunden)
5. Jahresbeiträge: Einzelmitglied: 50 ,-€ Familien: 70,- € Rentner: 30,- € Rentnerfamilie: 40,- €
Die Beiträge werden jährlich zum 15.01. per SEPA eingezogen. Barzahlung ist leider nicht möglich. Anteilige Beiträge (siehe 3.) , im jeweiligen Aufnahmehalbjahr zusammen mit der Aufnahmegebühr. Eine Rückerstattung von Monatsbeiträgen bei unterjährigem Verlassen des Vereins ist nicht möglich.
5. Für vom Verein geliehene Ausrüstung (z.B. auch Schlösser der Boxen) wird ein Pfandgeld erhoben. Für eine event. private Nutzung des Geländes ist der Obulus in einer sep. Nutzungsvereinbarung geregelt.
Timo Weingarth
(1.Vorsitzender)