Gebührenordnung
Die Gebührenordnung vom 15.08.2014 wurde mit Kraft der Vorstandsitzung vom 11.06.2015 zur Abwehr von Schaden für den Verein überarbeitet. (§ 11 Tierschutzgesetz erlaubt uns keine Ausgabe von Übungspaketen ,ausgenommen sind Mitgliedschaften im Verein)
Daher gillt vorläufig folgendes:
1. Für Teilnahme an Welpenschule und Hundeausbildung oder die Nutzung von Einrichtungen des Vereins ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich.
2. Die ersten beiden Unterichtsstunden der Wellenschule oder Hundeausbildung sind frei.
3. Für die Aufnahme in den Verein ist grundsätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des Jahresbeitrages für Erwachsene zu entrichten.
Diese wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag ab dem Aufnahmemonat fällig (Aufnahme wird in der jewerils nächsten Mitgliederversammlung erteilt oder abgelehnt).
4. Monatsbeiträge:
Jugendliche.: -,75 €
Erwachsene : 3,-€
Familienbeitrag: 4,50 €
Rentner: 1,88 €
Rentnerfamilie: 2,50 €
Die Beiträge werden jährlich zum 31.01. per SEPA eingezogen. Barzahlung ist leider nicht möglich.
Anteilige Beiträge (siehe 3.) , im jeweiligen Aufnahmemonat zusammen mit der Aufnahmegebühr. Eine Rückerstattung von Monatsbeiträgen bei unterjährigem Verlassen des Vereins ist nicht möglich.
5. Für vom Verein geliehene Ausrüstung (z.B. auch Schlösser der Boxen) wird ein Pfandgeld erhoben.
Timo Weingarth
(1.Vorsitzender)